Online-AGB Druck- und Medienindustrie
Stand: 15. August 2011
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Verträge werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung
geschlossen.
2. Sie kommen zustande zwischen dem Besteller (nachfolgend: Auftraggeber) und der
impress-media GmbH (nachfolgend: Auftragnehmer).
§ 2 Anmeldung
1. Bestellungen erfordern die elektronische Anmeldung des Auftraggebers. Diese hat
mittels des auf der Website des Auftragnehmers vorhandenen Anmeldeformulars zu erfolgen.
Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Auftraggeber vollständig und
wahrheitsgemäß anzugeben.
2. Zu Bestellungen berechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen.
Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Kopie des Personalausweises
verlangen.
§ 3 Vertragsschluss
1. Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf der Website des
Auftragnehmers stellt noch kein bindendes Angebot dar. Bindendes Angebot (§ 145 BGB) ist
erst die Bestellung der Ware oder Leistung durch den Auftraggeber, welche durch eine
vertretungsberechtigte Person ausgelöst wird. Die Vertragsannahme und der damit
einhergehende Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung des
Auftragnehmers. Die automatisch per E-Mail versandte Bestätigung des Zugangs der
Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
§ 4 Lieferung; Versand
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Auftragnehmer an die vom Auftraggeber
angegebene Lieferadresse.
§ 5 Preise; Versandkosten
1. Bestellungen werden zu dem am Tag des Eingangs der Bestellung gültigen Preis
ausgeführt. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzlichen
Umsatzsteuern. Nicht enthalten sind die Kosten des Versands; diese trägt der Auftraggeber.
Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Waren- bzw. Leistungsbeschreibung aufgeführt
und werden vom Auftragnehmer auf der Rechnung ausgewiesen.
2. Fallen, wie z. B. beim Versand in Länder außerhalb der EU, Zollgebühren an, trägt diese
der Auftraggeber.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Auftragnehmers.
§ 7 Zahlung
1. Der Kaufpreis/die Vergütung wird mit Vertragsschluss (§ 3) zur Zahlung fällig.
2. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers mittels einer der im Rahmen des
Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsarten.
§ 8 Widerrufsrecht
Der Auftraggeber, der Verbraucher ist, hat ein Widerrufsrecht, es sei denn, es sind waren zu
liefern,
•die nach spezifikation Des Auftraggebers angefertigt oder auf dessen persönliche Bedürfnisse
zugeschnitten sind,
•die auf Grund iher Beschaffenheit für die Rücksendung ungeeignet sind, schnell verderben
können
oder deren Verfalldatum überschritten wurde.
Ein Widerrufsrecht besteht auch dann nicht, wenn Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte zu
liefern sind.
Im Fall des Widerrufs hat der Auftraggeber die regelmäßigen Kosten der Rücksendung
zutragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Das gilt auch, wenn der
Auftraggeber bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den
Auftraggeber kostenfrei.
Wegen der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts wird auf die
Widerrufsbelehrung im Anhang verwiesen.
§ 9 Aufrechnung; Zurückbehaltung
1. Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen
Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur berechtigt,
sofern sein fälliger Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Beanstandungen/Gewährleistungen
1. Ist die Leistung bzw. die gelieferte Ware mangelhaft, gelten vorbehaltlich des § 11 die
gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
2. Offensichtliche Mängel sind binnen einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware
schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
ausgeschlossen.
3. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch
einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des
Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare
Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten
technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die
Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie
anzufertigen.
§ 11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet
•für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
•für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden,
auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
Der Auftragnehmer haftet ferner
•bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzliche
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung
die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen
dürfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden begrenzt.
Der Auftragnehmer haftet schließlich
•bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der
Ware sowie
•bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung
für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die
Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.
§ 12 Verjährung
1. Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung verjähren vorbehaltlich der §§ 444, 639
BGB in zwei Jahren, beginnend mit der Ablieferung der Ware. Schadensersatzansprüche wegen
Mangelhaftigkeit verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware, es sei denn,
sie begründen eine Haftung nach § 11 Abs. 1 bis 3. § 11 Abs. 1 bis 3 unterfallende Ansprüche
unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
2. Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren in zwei Jahren. Der Verjährungsbeginn
richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Datenherausgabe; Archivierung
1. Dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags übermittelte Daten, Datenträger und
ähnliche Materialien werden nicht zurückgegeben, sondern nach Vertragserfüllung vernichtet,
es sei denn, der Auftraggeber vereinbart mit dem Auftragnehmer ihre Archivierung gem. Abs. 2
oder äußert den ausdrücklichen Wunsch zur Rücksendung. Die Kosten der Rücksendung trägt
in dem Fall der Auftraggeber.
2. Die übermittelten Daten, Datenträger und ähnlichen Materialien werden vom
Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über
den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seinen
Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Materialien versichert werden,
so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
§ 14 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte
1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte
Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der
Auftraggeber hat den Auftragnehmer in derartigen Fällen von allen Ansprüchen Dritter wegen
solcher Rechtsverletzungen freizustellen.
§ 15 Datenschutz
1. Sämtliche vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name,
Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung,
Kreditkartennummer) werden vom Auftragnehmer ausschließlich gemäß den Bestimmungen
des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert.
2. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die für die Begründung, inhaltliche
Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses vonnöten sind, werden – etwa zur
Zustellung von Waren an die vom Auftraggeber angegebene Adresse – ausschließlich zur
Abwicklung der mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge erhoben und verwendet
und dürfen zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung herangezogen werden, sofern der
Auftraggeber nicht widerspricht. Erhoben und verwendet werden überdies solche
personenbezogenen Daten des Auftraggebers, welche erforderlich sind, um die
Inanspruchnahme der Angebote des Auftragnehmers zu ermöglichen und abzurechnen. Zu
Letzteren gehören insbesondere die Merkmale zur Identifikation als Nutzer, Angaben über
Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die vom
Auftraggeber in Anspruch genommenen Telemedien.
§ 16 Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Schlussbestimmung
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen
Wohnsitz hat, bleiben unberührt.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Firmensitz
des Auftragnehmers in Nettetal. Zuständig ist das Gericht am Firmensitz des Auftragnehmers
auch, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen.